Aktuelle Informationen

Neue Regelungen ab 4.4.2022

Ab Montag, den 4. April 2022, gilt Folgendes:
In den Schulen besteht keine Maskenpflicht mehr, also auch nicht mehr auf den
Fluren und Gängen. Das freiwillige Aufsetzen einer Maske bleibt selbstverständlich
möglich. Darüber entscheidet jede und jeder Einzelne für sich selbst.

Der Testrhythmus von drei verpflichtenden Testungen pro Woche

Corona Info

für nicht geimpfte und nicht genesene Schülerinnen und Schüler sowie nicht geimpfteund nicht genesene Lehrkräfte bleibt zunächst bestehen. Die bisherigen Ausnahmen von der Testpflicht gelten fort. Geimpfte und genesene Schülerinnen und Schüler sowie geimpfte und genesene Lehrkräfte können sich freiwillig testen.
Bei einem Infektionsfall in der Klasse oder einer Lerngruppe werden in der be-treffenden Woche tägliche Tests empfohlen.
Bis zum Freitag, den 29. April 2022, werden die in der Schule erfolgten Tes-tungen weiter in das Testheft eingetragen.

Weitere Informationen können Sie diesem Kultusministeriumschreiben entnehmen.